Es fällt schwer sich vorzustellen, dass es gerade dort, wo mit medizinisch-therapeutischen Angeboten geholfen werden soll auch Missbrauch ausgeübt werden kann.
Genau davon können Täterinnen und Täter profitieren und im Schutz des guten Rufes Übergriffe planen und durchführen. Entsprechend viel Sorgfalt ist bei der Auswahl und Schulung des Personals notwendig. Auch der Umgang mit der ärztlichen Schweigepflicht beim Verdacht von Missbrauch oder Misshandlung behandelter Personen muss z.B. durch entsprechende Regelungen und Handlungsanweisungen geklärt sein.
Der Bundesverband Gewaltprävention bietet jetzt erstmals die Ausbildung zur zertifizierten Schutzfachkraft sexualisierte Gewalt für Kinderärzte an!
Nachdem bereits seit vielen Jahren erfolgreich Schutzfachkräfte für Schulen, Kitas und Vereine ausgebildet wurden, gibt es nun auch ein angepasstes Programm für Ärzte und Mitarbeitende in Praxen und Kliniken, die ein Schutzort für Kinder und Jugendliche sein müssen.
Mehr Informationen und Buchung über unser E-Learning Portal gewaltpraevention.online.
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