Anzahl ausgewählter Gewaltdelikte 2021 in Deutschland, Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2021
Wenn Gefahrenbewusstsein und Prävention nichts bewirkt haben, Flucht nicht möglich und Hilfe nicht in Sicht ist und es trotz starker Selbstbehauptung zu einem körperlichen Angriff kommt, ist die Selbstverteidigung das zuletzt einzusetzende Mittel.
Kids unschlagbar
Mit Schwerpunkten wie der Förderung eines gesunden Selbstwertgefühls, der Entdeckung persönlicher Ressourcen über Information und Aufklärung bis zur Vermittlung von Selbstbehauptungstechniken bekommen die Kinder ein anderes Gewaltverständnis und lernen, wie sie sich aus prekären Situationen befreien können, ohne selbst Gewalt anzuwenden und den anderen dabei zu verletzen. An Schulen kann das Selbstsicherheitstraining ideal mit Themen wie Mobbing kombiniert werden.
Selbstsicherheitskurse (nicht) nur für Frauen
In unseren Kursen wollen wir keine falsche Sicherheit vermitteln, sondern Frauen und schwächere Menschen in die Lage versetzen, Übergriffe so abzuwehren, dass genügend Zeit zur Flucht oder weitere Maßnahmen bleibt. Mit dem Unterrichtsmaterial können die Methoden danach auch zu Hause autodidaktisch konditioniert werden.
Darüber hinaus bieten wir weitere Ausbildungen, Workshops und die Möglichkeit für ein regelmäßiges Training an.
Selbstsicherheitskurse für Firmen und Vereine
In diesem Kurs nutzen wir sowohl Konfliktmanagementmethoden und gewaltfreie Kommunikation als auch einfache und wirksame Selbstverteidigungstechniken, um Mitarbeitende und Mitglieder auf mögliche Übergriffe vorzubereiten. Das stärkt nicht nur jede/n Einzelne/n sondern auch den Teamgeist innerhalb der Gemeinschaft und bietet neue Kommunikationsimpulse.
Auch das wichtige Thema sexualisierte Gewalt im Verein oder am Arbeitsplatz wird hier berücksichtigt.
Notwehr
Strafrechtlich geregelt ist die Notwehr im § 32 StGB. Danach handelt nicht rechtswidrig, wer eine Straftat (z.B. Körperverletzung) begeht, die durch Notwehr geboten ist. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Notwehr ist ebenfalls zulässig, wenn das eigene Eigentum oder Hausrecht bedroht ist.
Wie die Begrifflichkeit des „mildesten Mittels“ zur Abwehr des Angriffs – dass eben auch effektiv sein muss diesen abzuwehren – oder des Notwehrexzesses zu verstehen ist, das verdeutlichen wir in unseren Kursen.
Wie die Begrifflichkeit des „mildesten Mittels“ zur Abwehr des Angriffs – dass eben auch effektiv sein muss diesen abzuwehren – oder des Notwehrexzesses zu verstehen ist, das verdeutlichen wir in unseren Kursen.